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Einkaufsbedingungen

  1. Bestellung:
    Nur schriftlich erteilte, unterschriebene Bestellungen sind für uns rechtsverbindlich. Mündliche oder telefonische Abmachungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Alle Kürzungen, Zusätze oder Erweiterungen der ursprünglichen Bestellung bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung und unterliegen gleichfalls unseren Einkaufsbedingungen. Durch Annahme unserer Bestellung erklärt der Lieferer sein Einverständnis mit diesen Einkaufsbedingungen, auch wenn die Bestätigung unter Zu-grundelegung etwa entgegenstehender Verkaufsbedingungen erfolgt.
  2. Bestätigung:
    Jede Bestellung ist sofort - unter Angabe der Bestellnummer und der zuverlässigen Lieferzeit - zu bestätigen.
  3. Liefertermin:
    Die Lieferzeit läuft vom Tage unserer Bestellung bzw. Bestätigung. Erfüllt der Lieferer nicht innerhalb der vereinbarten Zeit, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Sobald der Lieferer damit rechnen muß, daß ihm die Ablieferung ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gelingen wird, hat er dies unverzüg-lich unter Angabe der Gründe und der vermutlichen Dauer der Verzögerung anzuzeigen. Nach Gewäh-rung einer angemessenen Nachfrist sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, wenn auch dieser neue Termin nicht eingehalten wird. Die uns durch einen Deckungskauf entstehenden Mehrkosten wie Eil- und Expreßgutgebühren, welche infolge Nichteinhaltung der vereinbarten Liefertermine entstehen, fallen dem Lieferer zur Last. Außerdem wird mit Ausnahme der Fälle von höherer Gewalt für jede neu angefangene Woche der Terminüberschreitung 1%, max. 5% des sich aus der Bestellung errechnenden Gesamt-Kaufpreises ohne vorherige Ankündigung als Vertragsstrafe fällig.
  4. Lieferung:
    Allen Sendungen ist ein Lieferschein mit genauer Angabe des Inhalts und unserer Bestellnummer bei-zufügen. Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, fracht-, spesen- und verpackungsfrei, frei Haus bzw. Bestimmungsstation. Die Waren sind ihrer Eigenart nach so zu verpacken, daß unter nor-malen Verhältnissen Beschädigungen ausgeschlossen sind. Annahme von Nachnahmesendungen werden – falls nicht Gegenteiliges vereinbart ist - abgelehnt.
  5. Versandvorschriften:
    Sofern nichts anderes vorgeschrieben ist, hat der Versand auf dem billigsten Wege ohne Vermittlung Dritter an unsere Anschrift: 63165 Mühlheim, Benzstraße 16 – 24 zu erfolgen. Waggon-Ladungen sind nach Station Offenbach/Main, Anschlußgleis, abzufertigen. Bei Verladung mit Lastzug sind die für uns bestimmten Waren auf den Motorwagen zu laden. Infolge verspäteter Ablieferung oder Nichtbeachtung unserer Versandvorschriften entstehende Mehrkosten werden dem Lieferer in Rechnung gestellt.
  6. Rechnung und Zahlung:
    Rechnung ist getrennt in doppelter Ausfertigung mit Angabe der Bestellnummer, des Bestelldatums, der genauen Bezeichnung der Gegenstände mit Anzahl, Gewichten und Abmessungen zu übersenden. Die Begleichung der Rechnung erfolgt innerhalb14 Tagen nach Rechnungseingang mit 3% Skonto oder nach 60 Tagen netto, unter Vorbehalt der Untersuchung auf Richtigkeit und Tauglichkeit der gelieferten Ware.
  7. Eigentumsvorbehalt:
    Der Lieferer verzichtet mit Versendung der Ware uns gegenüber auf einen etwa in seinen Lieferbedin-gungen vorgesehenen Eigentumsvorbehalt.
  8. Versicherungsgebühren:
    Die Berechnung von Versicherungsgebühren kann nicht anerkannt werden, da alle uns zugehenden Waren von uns versichert sind.
  9. Gewähr:
    Für Mängel der Ware oder der Leistung, gleichgültig, ob sie sofort oder erst später erkennbar sind, haftet der Lieferer bzw. Unternehmer auf die Dauer eines Jahres in der Weise, daß wir unbeschadet unserer sonstigen, gesetzlichen Rechtsbehelfe berechtigt sind, nach unserer Wahl kostenlose Ersatzliefe-rung, kostenlose Beseitigung der Mängel oder einen angemessenen Preisnachlaß zu fordern. Bearbei-tungskosten, Frachten und sonstige Spesen für Teile, die während der Bearbeitung in oder außerhalb unseres Werkes durch Material- oder sonstige Fehler Ausschuß werden, an deren Entstehen wir schuldlos sind, gehen zu Lasten des Lieferers. Der Lieferer übernimmt die Verantwortung dafür, daß durch seine Lieferung keine fremden Schutzrechte (Patente) verletzt werden.
  10. Sonstiges:
    Modelle, Muster, Zeichnungen sowie Unterlagen aller Art, die wir dem Lieferer zur Verfügung stellen, sind uns ohne Aufforderung zurückzusenden, sobald sie zur Ausführung der Bestellung nicht mehr be-nötigt werden. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  11. Datenschutz Lieferanten- und Kundendaten:
    Im Zuge der Bestellungs- bzw. Auftragsabwicklung speichern wir lieferanten- bzw. kundenbezogene Daten in unserer EDV-Anlage. Wir versichern jedoch, daß die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes eingehalten werden.
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile 63071 Offenbach/Main.

MATO GmbH & Co KG
Benzstraße 16-24
63165 Mühlheim am Main