Hinweisgeberschutzgesetz
Einführung einer internen Meldestelle bei MATO
Seit Ende letzten Jahres gilt für uns das Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).
Dieses Gesetz garantiert Hinweisgebern mehr Schutz und verpflichtet Unternehmen dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet.
Die Aufgaben der Meldestelle sind: Hinweise auf Missstände zu dokumentieren, den Hinweisen nachgehen und Maßnahmen zur Risikovermeidung zu ergreifen.
Wir haben im Lenkungskreis ausgiebig diskutiert, wie wir die gesetzlichen Anforderungen am besten erfüllen können.
Der Betriebsrat ist die von den Mitarbeitern gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Die verantwortungsvolle Aufgabe der internen Verarbeitung von Hinweisen auf Regelverstöße wird daher vom Vorsitzenden des Betriebsrats persönlich bzw. im Vertretungsfalle von seinem Stellvertreter übernommen.
Schreiben Sie interne Meldungen an: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Telefonische Meldung: 0151 22784424
Geschäftsleitung